Speichersysteme

Im Zuge der Energiewende und dem Fokus auf erneuerbare Energien sind entsprechende Speichersysteme erforderlich, damit die erzeugten Energiemengen optimal genutzt werden können. Damit ein stabiler und sicherer Netzbetrieb garantiert werden kann, müssen Planer, Errichter und Betreiber von Energiespeichersystemen die derzeit geltenden Normen, Richtlinien und Gesetze, hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften, berücksichtigen. Damit Sie problemlos im Netz Ihres Betreibers anschließen können, unterstützen wir Sie als unparteiische und akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.

Anlagenerrichter/ -planer/ -projektierer/ -betreiber

Ebenso wie die Erzeugungsanlagen müssen Energiespeichersysteme den Anforderungen aus den Netzanschlussrichtlinien entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen und den netzkonformen Betrieb Ihres Speichersystems bestätigen wir mit einem Anlagenzertifikat, einer Konformitäts- und Inbetriebsetzungserklärung, welche Sie als Nachweis für Ihren Netzbetreiber benötigen. Mit diesen Nachweisen werden Ihnen der dauerhafte Netzanschluss und eine entsprechende Vergütung garantiert.

Anlagenzertifikate

Für Energiespeichersysteme ab einer Größe von 135 kW bis 950 kW wird das vereinfachte Anlagenzertifikat B erstellt. Für größere Speichersysteme ab 950 kW ist das vollständige Anlagenzertifikat A erforderlich. Das Anlagenzertifikat C wird für viele Speichersysteme benötigt, da in den meisten Fällen kein Einheitenzertifikat vorliegt. Im Rahmen dieser Zertifizierung führen wir ein Einzelnachweisverfahren durch und bestätigen den sicheren Netzanschluss.

Inbetriebsetzungs- & Konformitätserklärung

Im Anschluss an die Inbetriebnahme Ihres Speichersystem folgt die Erstellung der Inbetriebsetzungserklärung, welche sich unter anderem aus einer Anlagenkontrolle und einer Überprüfung bedeutsamer Parameter zusammensetzt. Diese Erklärung, sowie das Anlagenzertifikat bilden die Grundlage für den Konformitätsnachweis, welcher innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme erstellt wird. Die Konformitätserklärung belegt, dass das Energiespeichersystem konform zum Anlagenzertifikat betrieben wird.

Folgende Zertifizierungen bieten wir für Speichersysteme an:

  • Anlagenzertifizierung Typ A
  • Anlagenzertifizierung Typ B
  • Anlagenzertifizierung Typ C
  • Inbetriebsetzungserklärung
  • EZA-Konformitätserklärungen
  • Mehr Informationen

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