Wasserkraft
Die unerschöpfliche und ressourcenschonende Wasserkraft ist, in Bezug auf die Energiewende, aktueller denn je. Seit Jahrhunderten wird Wasserkraft als Energiequelle genutzt und auch zukünftig wird sie ein wichtiger Bestandteil des globalen Energiemix sein. Bei der Planung und Errichtung von Wasserkraftanlagen müssen die aktuell gültigen Richtlinien, Gesetze und Normen hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften berücksichtigt werden. Auf diese Weise wird ein ununterbrochener und stabiler Betrieb der elektrischen Netze gewährleistet. Als Team der unparteiischen und akkreditierten Relibell Zertifizierungsgesellschaft mbH unterstützen wir Sie, damit Sie im Netz Ihres Betreibers anschließen können.
Anlagenerrichter/ -planer/ -projektierer/ -betreiber
Als Betreiber einer Wasserkraftanlage müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber Anlagenzertifikate und Erklärungen vorlegen, welche wir für Sie erstellen. Alle Anforderungen aus den Netzanschlussrichtlinien hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften der Wasserkraftanlage werden nachgewiesen, damit der sichere Netzanschluss bestätigt werden kann. Bei positiven Befunden für den Netzanschluss erstellen wir ein Anlagenzertifikat, welches den netzkonformen Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage garantiert und die entsprechende Vergütung sichert.
Anlagenzertifikate
Für Wasserkraftanlagen ab einer Leistung von ≥ 950 kW ist ein vollständiges Anlagenzertifikat A erforderlich. Für Anlagen mit einer Leistung von ≥ 135 kW wird ein vereinfachtes Anlagenzertifikat B erstellt. Für Wasserkraftanlagen, welche kein Einheitenzertifikat besitzen, führen wir ein Einzelnachweisverfahren durch und bestätigen den sicheren Netzanschluss mit dem Anlagenzertifikat C.
Inbetriebsetzungs- & Konformitätserklärung
Im Rahmen des Netzanschlusses erstellen wir eine Inbetriebsetzungserklärung. Mit dieser Erklärung bestätigen wir, dass das Wasserkraftwerk entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Netzbetreibers errichtet wurde. Die Inbetriebsetzungserklärung und das Anlagenzertifikat bilden die Grundlage für die Konformitätserklärung, welche innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme erstellt werden muss. Der Konformitätsnachweis belegt, dass die Erzeugungsanlage konform zum Anlagenzertifikat in Betrieb ist.