Zertifizierungen
Im Zuge der Energiewende und dem Fokus auf erneuerbare Energien sind entsprechende Speichersysteme erforderlich, damit die erzeugten Energiemengen optimal genutzt werden können. Damit ein stabiler und sicherer Netzbetrieb garantiert werden kann, müssen Planer, Errichter und Betreiber von Energiespeichersystemen die derzeit geltenden Normen, Richtlinien und Gesetze, hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften, berücksichtigen. Damit Sie problemlos im Netz Ihres Betreibers anschließen können, unterstützen wir Sie als unparteiische und akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.
Elektroplanungen
Eine Elektroplanung wird nach VDE-AR-N 4110/4120 dann notwendig, wenn die in der EZA verbauten EZE noch nicht über ein Einheitenzertifikat verfügen. Also wenn der Einheitenzertifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und die EZE noch den Prototypenstatus haben.
Anlagenzertifizierung (Typ A, Typ B, Typ C)
Bei Anlagenzertifikaten handelt es sich um Planungszertifikate, welche vor der Inbetriebnahme der Anlage entstehen. Das Zertifikat bildet die Basis für den Anschluss an das Netz des Energieversorgers und die Einspeisevergütung. Zudem gibt es Ihnen und Ihrem Netzbetreiber Sicherheit darüber, dass die Anlage entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt geplant und errichtet wurde. In Abhängigkeit der Größe Ihrer Anlage, stellen wir unterschiedliche Anlagenzertifikate aus:
Inbetriebsetzungserklärung (IBE)
Sobald die Inbetriebsetzung inklusive aller dafür notwendigen Prüfungen der Erzeugungsanlage oder des Speichersystems erfolgt ist, muss auf Basis der entsprechenden Dokumentation und Prüfprotokolle die Inbetriebsetzungserklärung erstellt werden, welche Grundlage für die Konformitätserklärung ist. Die Erklärung bestätigt, dass die Anlage oder der Speicher die Anforderungen der VDE-AR-N 4110/4120 und des Netzbetreibers erfüllt.
EZA-Konformitätserklärungen (KE)
Die Konformitätserklärung wird innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der EZA oder des Speichersystems erstellt und schließt den Nachweiseprozess ab. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung und einen Vergleich (Abgleich) der Daten aus dem Anlagenzertifikat, der Inbetriebsetzungserklärung und weiteren Unterlagen (Schutzprüfprotokolle, Nachweis zum Regler usw.). Die Konformitätserklärung bestätigt die korrekte Umsetzung der Anforderungen aus dem Anlagenzertifikat und gewährleistet einen dauerhaften und sicheren Betrieb der EZA am Netz.