Zertifizierungen

Im Zuge der Energiewende und dem Fokus auf erneuerbare Energien sind entsprechende Speichersysteme erforderlich, damit die erzeugten Energiemengen optimal genutzt werden können. Damit ein stabiler und sicherer Netzbetrieb garantiert werden kann, müssen Planer, Errichter und Betreiber von Energiespeichersystemen die derzeit geltenden Normen, Richtlinien und Gesetze, hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften, berücksichtigen. Damit Sie problemlos im Netz Ihres Betreibers anschließen können, unterstützen wir Sie als unparteiische und akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.

DAkkS - Relibell

Vorbetrachtung zur Zertifizierungsfähigkeit

Eine Elektroplanung wird nach VDE-AR-N 4110/4120 dann notwendig, wenn die in der EZA verbauten EZE noch nicht über ein Einheitenzertifikat verfügen. Also wenn der Einheitenzertifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und die EZE noch den Prototypenstatus haben.

  • Dokumentation der Erzeugungsanlage
  • Dimensionierung der Betriebsmittel
  • Leistungsflussberechnungen
  • Wirkleistungsregelung
  • Statische Spannungshaltung
  • Schutzkonzept
  • Parametrierung der Erzeugungseinheiten
  • Dokumentation der Komponentenzertifikate
  • Abschätzung der Netzrückwirkungen

Anlagenzertifizierung (Typ A, Typ B, Typ C)

Bei Anlagenzertifikaten handelt es sich um Planungszertifikate, welche vor der Inbetriebnahme der Anlage entstehen. Das Zertifikat bildet die Basis für den Anschluss an das Netz des Energieversorgers und die Einspeisevergütung. Zudem gibt es Ihnen und Ihrem Netzbetreiber Sicherheit darüber, dass die Anlage entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt geplant und errichtet wurde. In Abhängigkeit der Größe Ihrer Anlage, stellen wir unterschiedliche Anlagenzertifikate aus:

Umfang der Prüfung:

  • Nachweis der Einspeise-Wirkleistung in Abhängigkeit vom Primärenergieangebot
  • Nachweis der Netzrückwirkungen
  • Schnelle Spannungsänderungen – EZA
  • Schnelle Spannungsänderungen – EZE
  • Langzeitflicker im Dauerbetrieb
  • Oberschwingungen (OS) und Zwischenharmonische (ZH) am NAP
  • Kommutierungseinbrüche
  • Beeinflussung von Rundsteuersignalen
  • Nachweis des Verhaltens der EZA am Netz
  • Dynamische Netzstützung
  • Beitrag der EZA zum Kurzschlussstrom
  • Überprüfung der Dimensionierung der Betriebsmittel
  • Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe
  • Blindleistungsfahrweise im Normalbetrieb des Netzes
  • Nachweis der Zuschaltbedingungen
  • Zuschalt- / Wiederzuschaltgrenzwerte
  • Wiederzuschaltverhalten nach Spannungslosigkeit
  • Bewertung des Schutzkonzeptes für den Kurzschluss- und Entkupplungsschutz
  • Konzeptüberprüfung
  • Vergleich der Ergebnisse mit den Netzbetreibervorgaben

Umfang der Prüfung:

  • Nachweis der Einspeise-Wirkleistung in Abhängigkeit vom Primärenergieangebot
  • Nachweis der Netzrückwirkungen
  • Bewertung der Unsymmetrien
  • Nachweis des Verhaltens der EZA am Netz
  • Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe
  • Blindleistungsfahrweise im Normalbetrieb des Netzes
  • Nachweis der Zuschaltbedingungen
  • Zuschalt-/ Wiederzuschaltgrenzwerte
  • Wiederzuschaltverhalten nach Spannungslosigkeit
  • Bewertung des Schutzkonzeptes für den Kurzschluss- und Entkupplungsschutz
  • Konzeptüberprüfung
  • Vergleich der Ergebnisse mit den Netzbetreibervorgaben

Einzelnachweisverfahren/ alternatives Zertifizierungsverfahren

für Erzeugungsanlagen ohne Einheitenzertifikat/ für Einheiten, die in geringer Stückzahl produziert werden (größter Prüfungsumfang).

EZA-Konformitätserklärungen (KE)

Die Konformitätserklärung wird innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der EZA oder des Speichersystems erstellt und schließt den Nachweiseprozess ab. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung und einen Vergleich (Abgleich) der Daten aus dem Anlagenzertifikat, der Inbetriebsetzungserklärung und weiteren Unterlagen (Schutzprüfprotokolle, Nachweis zum Regler usw.). Die Konformitätserklärung bestätigt die korrekte Umsetzung der Anforderungen aus dem Anlagenzertifikat und gewährleistet einen dauerhaften und sicheren Betrieb der EZA am Netz.

  • Errichtung der EZA entsprechend des Anlagenzertifikates und der Vorgaben des Netzbetreiber
  • Darstellung und Bewertung von Abweichungen vom Anlagenzertifikat
  • Übereinstimmung der in der Inbetriebsetzungserklärung ausgewiesenen Einstellungen der errichteten EZA mit dem Anlagenzertifikat, Einheitenzertifikat(en) und Komponentenzertifikat(en)
  • Konzept zur statistischen Blindleistungsbereitstellung, Konzept zur Wirkleistungssteuerung, Umsetzung der dynamischen Netzstützung und Schutzkonzept wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Netzbetreibers umgesetzt
  • Prüfung Schutzprüfprotokolle

Folgende Zertifizierungen für folgende Bereiche an:

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